Nachlassregelungen nach Wunsch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die Grundlage für die gesetzliche Erbfolge. Als Erstberechtigte haben die „Erben erster Ordnung“ (die eigenen Kinder und Kindeskinder) Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. Die nächsten Erbberechtigten sind dann weitere Angehörige, wie z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Für Ehepartner gelten besondere Regelungen.

Wann benötige ich ein Testament?

Wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind und Ihren Nachlass auf andere Weise verteilen möchten, ist das Verfassen eines Testaments sinnvoll oder alternativ auch ein Erbvertrag, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann.

Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden sowie den vollen Namenszug, Ort und Datum enthalten. Ein Testament, das unter notarieller Betreuung erstellt wird, ist gebührenpflichtig. Oft ist es jedoch sinnvoll, diesen Aufwand zu betreiben, denn auf diese Weise können Unklarheiten vermieden werden.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu diesen Themen:

www.bmjv.de

Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Erblotse

Der Erblotse beantwortet alle Fragen rund um Ihren Erbfall und informiert Sie über Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten.

‍Wir als Familie Seemann und Team möchten Ihnen den Erbfall so leicht und übersichtlich wie möglich gestalten.
Mit unserem Partner - Erblotse können wir Ihnen schnelle und einfache Hilfe von Zuhause anbieten.

Gehen Sie einfach auf www.erblotse.de/partner/seemannsoehne um sich beraten zu lassen.

Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

Digitaler Nachlass

Um zu vermeiden, dass im Trauerfall weitere Belastungen auf Sie zukommen, müssen wichtige Internetaktivitäten des Verstorbenen gekündigt und verwaltet werden. Der Tod löscht nicht automatisch die Spuren im World Wide Web. Was geschieht jedoch, wenn die Angehörigen weder die Portale noch Zugänge bzw. Passwörter kennen?

Seien Sie unbesorgt, auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter. Gemeinsam mit unserem Partner sorgen wir für die Regelung des digitalen Nachlasses und der entsprechenden Formalitäten, so dass Sie hier keine negativen Konsequenzen zu befürchten haben.

In Verbindung mit dem Online-Schutzpaket können u. a. folgende Daten verwaltet werden:

  • Persönliche Daten
  • Nutzerkonten und -profile
  • Mitgliedschaften, Verträge und Abonnements
  • Guthaben